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Neue Richtlinie - Warum IT-Sicherheit zum Erfolgsfaktor für Hotels wird

Warum IT-Sicherheit zum Erfolgsfaktor für Hotels wird

Die Digitalisierung hat den Hotelalltag längst fest im Griff – von der Online-Buchung über das digitale Check-in bis hin zum cloudbasierten Channel-Management. Damit steigen aber auch die Risiken: Cyberangriffe, Datenlecks oder Systemausfälle können nicht nur den Hotelbetrieb lahmlegen, sondern auch das Vertrauen der Gäste nachhaltig schädigen. Die Europäische Union hat daher mit der NIS-2-Richtlinie einen neuen Rechtsrahmen geschaffen, um die IT- und Netzsicherheit in Unternehmen zu stärken – und das betrifft auch die Hotellerie.

Vertrauen ist die neue Währung:
Warum IT-Sicherheit zum Erfolgsfaktor für Hotels wird

IT Sicherheit, Quelle Canva

Die Digitalisierung hat den Hotelalltag längst fest im Griff – von der Online-Buchung über das digitale Check-in bis hin zum cloudbasierten Channel-Management. Damit steigen aber auch die Risiken: Cyberangriffe, Datenlecks oder Systemausfälle können nicht nur den Hotelbetrieb lahmlegen, sondern auch das Vertrauen der Gäste nachhaltig schädigen. 

Die Europäische Union hat daher mit der NIS-2-Richtlinie einen neuen Rechtsrahmen geschaffen, um die IT- und Netzsicherheit in Unternehmen zu stärken – und das betrifft auch die Hotellerie.

Für viele kleine und mittelgroße Hotels stellt sich nun die Frage: Was genau bedeutet NIS-2 für mich? Muss ich handeln – und wenn ja, wie?

Dieser Blogbeitrag erklärt, was hinter der Richtlinie steckt, welche Bedeutung sie für den Hotelbetrieb hat und welche konkreten Maßnahmen Hoteliers jetzt ergreifen sollten, um rechtssicher und zukunftsfähig aufgestellt zu sein. Eine praktische Checkliste am Ende soll dabei helfen, Schritt für Schritt in Richtung mehr Cybersicherheit und Datenschutz gehen zu können.

Was ist die NIS-2-Richtlinie?

NIS-2 steht für “Network and Information Security” – auf Deutsch etwa „Sicherheit der Netz- und Informationssysteme“. Die Richtlinie ist die Nachfolgerin der 2016 eingeführten NIS-Richtlinie und soll ein einheitlich hohes Cybersicherheitsniveau in der EU gewährleisten. Konkret werden mit NIS-2 mehr Branchen und Unternehmen erfasst und strengere Vorgaben gemacht als bisher. Ziel ist es, Unternehmen und kritische Infrastrukturen besser gegen Cyberbedrohungen zu schützen und den Informationsaustausch sowie die Krisenreaktion zwischen EU-Staaten zu fördern. 
Die Richtlinie trat Anfang 2023 in Kraft; die Mitgliedsstaaten mussten sie bis spätestens 17. Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen. In Deutschland ist mit der Umsetzung durch das sogenannte NIS-2-Umsetzungsgesetz voraussichtlich Ende 2025 zu rechnen.

Security, Quelle: Canva

Bedeutung für kleine und mittelgroße Hotels in Deutschland

Für kleine und mittlere Hotels hat NIS-2 nur indirekte Bedeutung. Die Richtlinie unterscheidet zwischen „besonders wichtigen“ und „wichtigen“ Einrichtungen – meist große Anbieter kritischer Leistungen – die bestimmte Mindestgrößen überschreiten (ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. Euro Jahresumsatz). Kleine oder durchschnittlich große Hotels liegen in der Regel darunter. Experten betonen daher, dass normale Hotel- und Gastronomiebetriebe nicht direkt von NIS-2 erfasst werden, solange sie keine eigenen Cloud-Services oder Onlinedienste anbieten. Auch Buchungsportale auf Hotel-Websites sind meist ausgenommen, es sei denn, sie vermitteln Dienstleistungen Dritter. In der deutschen Umsetzung wird besonders darauf geachtet, NIS-2 nicht über den beabsichtigten Anwendungsbereich hinaus auszuweiten.
Dennoch sollten Hoteliers NIS-2 kennen. Denn die Richtlinie führt zu allgemein höheren Erwartungen an die IT-Sicherheit. Zudem kann sie indirekt relevant werden – etwa wenn ein Hotel große IT-Dienstleister nutzt, die selbst NIS-2-betroffen sind.

Grundsätzlich gilt: Pflichten aus NIS-2 kommen zusätzlich zur DSGVO und branchenspezifischen Vorgaben.

Ein Beispiel: Auch unter der DSGVO müssen Hotels starke technische und organisatorische Maßnahmen für den Datenschutz umsetzen (Art. 32 DSGVO), etwa Verschlüsselung, Zugriffsschutz und regelmäßige Sicherheitsaudits. Diese Anforderungen überschneiden sich weitgehend mit den Zielen von NIS-2 – hohe Sicherheitsstandards für alle relevanten Systeme.
 

Neue Anforderungen im täglichen Betrieb

Für betroffene Unternehmen bringt NIS-2 deutlich schärfere Vorgaben bei IT-Sicherheit und Meldepflichten. Auch wenn ein Hotel formal nicht als “NIS2-Unternehmen” gilt, kann es sinnvoll sein, diese Anforderungen zu berücksichtigen. 
Zu den zentralen Punkten gehören:

•    Risikomanagement: NIS-2 verlangt eine umfassende Risikoanalyse der eigenen Netz- und Informationssysteme. Unternehmen müssen Bedrohungen bewerten und Gegenmaßnahmen festlegen. Dazu zählen regelmäßige Penetrationstests, Schwachstellen-Scanning und ein aktuelles Sicherheitskonzept. Die DSGVO fordert bereits, dass personenbezogene Daten durch geeignete Maßnahmen geschützt werden – das ist Teil des erforderlichen Risikomanagements.

•    Technische Sicherheitsmaßnahmen: Hotels sollten eine Mischung aus gängigen Schutztechniken einsetzen: Firewalls, Virenschutz und Intrusion-Detection-Systeme, Verschlüsselung sensibler Daten, Multi-Faktor-Authentifizierung und sichere Passwortpolitik. WLAN-Netze sollten getrennt sein (z.B. eigenes Gäste-WLAN und Verwaltungs-WLAN) und mit aktuellen Verschlüsselungsprotokollen (min. WPA2) abgesichert werden. Generell empfiehlt es sich, etablierte Standards wie den BSI-IT-Grundschutz oder ISO 27001 als Orientierung zu nutzen.

•    Informationssicherheitskonzept: Ein schriftlicher Plan („IT-Sicherheitskonzept“) hilft, den Überblick zu behalten. Er sollte mindestens eine Systemdokumentation (Netzwerke, Server, Anwendungen), eine Liste der technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOM) und einen Wartungs- und Änderungsplan enthalten. Wichtig ist auch ein Notfall- bzw. Incident-Response-Plan mit definierten Verantwortlichen, Alarmierungswegen, Kommunikation und klaren Verfahrensanweisungen. Alle Vorgaben und Abläufe sollten dokumentiert und regelmäßig überprüft werden (siehe auch Abschnitt Checkliste).

•    Mitarbeiterschulung und Bewusstsein: Fortlaufende Schulungen zur Cybersecurity und Datenschutz sind Pflicht. Mitarbeitende müssen Phishing-Mails erkennen, sichere Verhaltensweisen im IT-Betrieb kennen und wissen, wie sie sich im Ernstfall verhalten. Viele Sicherheitsvorfälle entstehen durch menschliches Versagen, daher ist Sensibilisierung ein zentraler Baustein.

•    Datenschutz und Meldepflichten: Mit der DSGVO müssen unter anderem alle Hotels wie gehabt eine Datenschutzorganisation führen: Verarbeitungsverzeichnis, Auftragsverarbeitungsverträge, Datenschutzinformationen für Gäste und Mitarbeiter etc. Bei einer Datenpanne ist innerhalb von 72 Stunden die Aufsichtsbehörde verpflichtend zu informieren. 
Wenn NIS-2 relevant ist, kommt eine parallele Meldepflicht für Cyber-Sicherheitsvorfälle hinzu: Betroffene „wichtige Einrichtungen“ müssten erhebliche Sicherheitsvorfälle unverzüglich (spätestens 24 Stunden nach Kenntniserlangung) dem BSI oder dem nationalen CSIRT melden – mit vertiefter Meldung nach 72 Stunden und Abschlussbericht innerhalb eines Monats. Praktisch bedeutet dies: Im Ernstfall sollte das Hotel parallel ein Vorgehen für Datenschutzvorfälle (DSGVO) und für allgemeine Cybervorfälle (NIS2) vorsehen.
 

Erforderliche Maßnahmen und Fristen

Auch Hotelbetriebe sollten sich jetzt auf die neuen Anforderungen vorbereiten. Zwar greift das Gesetz erst mit seiner nationalen Umsetzung, doch viel Zeit bleibt nicht. Die EU-Richtlinie ist bereits in Kraft; die deutsche Umsetzung wird für Ende 2025 erwartet. Spätestens dann müssen sämtliche vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen gelten. Besondere Übergangsfristen sind im Entwurf nicht vorgesehen: Sobald das Gesetz aktiv ist, gelten die Pflichten sofort.
Wenn ein Hotel doch als „wichtige Einrichtung“ eingestuft wird (beispielsweise durch Erreichen der Schwellenwerte oder durch das Erbringen kritischer Services), muss es sich binnen drei Monaten beim BSI registrieren. Dabei werden Unternehmensdaten und Kontaktdetails an die gemeinsame Melde- und Informationsstelle von BSI/BBK übermittelt. Darüber hinaus sollten Hoteliers umgehend ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) etablieren und dokumentieren. Dabei ist zu beachten, dass etwa alle drei Jahre Revisionen notwendig sind.

Empfehlungen, Quelle: Canva

Zur Planung empfiehlt es sich, bereits jetzt folgende Schritte einzuleiten:


•    Betroffenheit prüfen: Nutzen Sie Online-Tools (z.B. die BSI-Betroffenheitsprüfung) und ggf. professionelle Beratung, um festzustellen, ob Ihr Betrieb NIS-2-Anforderungen erfüllen muss.

•    IT-Grundschutz umsetzen: Orientieren Sie sich an BSI-Standards oder vergleichbaren Leitfäden für KMU – zum Beispiel dem „IT-Grundschutz-Kompendium“. So lässt sich systematisch ein angemessenes Schutzniveau aufbauen und erreichen.

•    Datenschutz auditieren: Stellen Sie sicher, dass Ihre DSGVO-Umsetzung lückenlos ist (Verfahrensverzeichnis, Betroffenenrechte, DSB-Bestellung bei Bedarf, Pflicht zur Meldung von Datenschutzverletzungen). Zum Beispiel sind Gesundheitsdaten (z.B. Allergie-Informationen) nach DSGVO besonders schützenswert.

•    Dienstleister einbeziehen: Klären Sie vertraglich ab, dass Ihre IT-Provider (Webhosting, Buchungsportale, Cloud-Services) hohe Sicherheitsstandards einhalten. Seit NIS-2 müssen Dienstleister aus kritischen Sektoren die Sicherheit ihrer Kunden gewährleisten – achten Sie auf entsprechende Vertragsklauseln.

•    Frühzeitig planen: Erstellen Sie einen groben Zeitplan zur Umsetzung der Maßnahmen (z.B. Quartalsziele). Förderprogramme wie KMU-Digital oder die BMWK-Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ bieten Hilfe und Fördermittel für Sicherheitsprojekte an.


Handlungsempfehlungen für die Umsetzung

Für KMU-Hotels gilt: Setzen Sie Sicherheits- und Datenschutzregeln auf Augenhöhe mit Ihrem betrieblichen Aufwand um. Ein völlig überfrachtetes Managementsystem ist genauso ungünstig wie ein unzureichender Schutz. Legen Sie klare Zuständigkeiten fest (z.B. Datenschutzbeauftragter oder Verantwortlicher, IT-Beauftragter). Führen Sie mindestens einmal jährlich interne Kontrollen durch, um technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) zu überprüfen. Sollten Sie Cloud-Services nutzen, verstehen Sie deren Funktionsweise und die impliziten Risiken. Prüfen Sie zudem, ob eine Cyber-Versicherung sinnvoll sein könnte – denn im Ernstfall können die finanziellen Folgen eines Angriffs immens sein. 

Abschließend gilt: Frühzeitige Prävention ist stets günstiger als Schadensreaktion

Offizielle Anlaufstellen: Das BSI bietet umfassende Informationen (etwa im Bereich „Regulierte Wirtschaft“ zu NIS2) sowie Selbsttests für Unternehmen an. Das BMWK informiert über Fördermöglichkeiten und Aufklärungskampagnen. Speziell für den Hotelbereich gibt es zwar (noch) keine Hotlines, aber die Landesdatenschutzbehörden und das IT-Grundschutz-Kompendium des BSI liefern wertvolle Hinweise.

Checkliste: Kurz- und mittelfristige Schritte

Checkliste, Quelle: Canva

•    Betroffenheits-Check durchführen (z.B. online beim BSI) – prüfen Sie, ob Ihr Betrieb NIS2-Relevanz hat.
•    IT-Infrastruktur dokumentieren: Skizzieren Sie Ihre Netzwerke, Server und wichtigen Systeme.
•    Mitarbeiter sensibilisieren: Schulungen zu Phishing, sichere Passwörter und datenschutzkonforme Prozesse.
•    Technische Basis sichern: Betriebssysteme, Apps und Firewalls stets aktuell halten; Virenschutz aktivieren; regelmäßige Backups einrichten.
•    Netzwerk segmentieren: Gäste-WLAN vom internen Verwaltungsnetz trennen; starke Verschlüsselung (mind. WPA2/3) nutzen.
•    Passwortregeln festlegen: Komplexe Passwörter verlangen und Multi-Faktor-Authentifizierung (z.B. für Verwaltungszugänge) einführen.
•    Datenschutz einhalten: Verarbeitungsverzeichnis pflegen, AV-Verträge prüfen, Datenschutzerklärung aktualisieren.
•    Notfall- und Incident-Plan: Klare Alarmketten definieren (wer meldet an wen), Notfallkontakte festlegen, Wiederanlaufprozesse (Recovery) planen.
•    Zugriffsrechte begrenzen: Nur wirklich notwendige Personen erhalten Administratorrechte; Zugriffe protokollieren.
•    Lieferanten sichern: Sicherheitsstandards und Haftungsregelungen in IT-Verträgen verankern.
•    Aufbewahrung und Vernichtung: Papierdokumente mit personenbezogenen Daten sicher lagern; Datenträger fachgerecht entsorgen.
•    Regelmäßige Audits: Mindestens einmal pro Jahr IT-Sicherheit und Datenschutz durchspielen, ggf. durch externe Prüfer oder IT-Dienstleister.
•    Fördermittel nutzen: Beratung oder technische Lösungen teilweise über Programme wie KMU-Digital oder BMWK-IT-Sicherheitsinitiative bezuschussen lassen.


Fazit

Auch wenn die meisten Hotels nicht unmittelbar NIS-2-pflichtig sind, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um das Thema IT-Sicherheit strategisch anzugehen. Wer heute vorbeugt, spart morgen viel Ärger – und gewinnt das Vertrauen seiner Gäste.

Denn: Cybersicherheit ist längst Teil guter Gastfreundschaft.

Herzlichst,

Ihr Jan Schmidt-Gehring


Quellen: Informationen basieren u.a. auf offiziellen Veröffentlichungen von BSI und BMWK sowie Fachartikeln zum Thema (BSI, NIS2-Umsetzungsentwurf, Fachblogs) bdo.de; openkritis.de; digitalzentrum-rostock.de. Die konkreten Anforderungen von NIS 2 entnehmen Sie bitte den Gesetzestexten und den dazugehörigen FAQ des BSI.

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